In Europa wurde das Whistleblower-Schutzgesetz längst umgesetzt. Auch für Deutschland liegt der Gesetzesentwurf vor und soll in Kürze verabschiedet werden. Es ist davon auszugehen, dass das Hinweisgeberschutzgesetz spätestens im Januar 2023 in Kraft tritt. Deshalb heißt es jetzt, die nötigen Vorbereitungen im Unternehmen zu treffen, da eine Nichteinhaltung mit empfindlichen Bußgeldern belegt ist.
Grundsätzlich gilt das Gesetz für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Neben der Einrichtung einer Meldestelle, über die Erstellung von unternehmensinternen Richtlinien bis hin zu einem strukturierten Roll-Out gibt es einige To Dos. Gern unterstützen wir Sie beim Aufsetzen Ihres unternehmensspezifischen Prozesses zum Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes. Für einen besseren Überblick haben wir ein kompaktes Whitepaper zum Thema erstellt.